Norbert Rump
2003-10-29 14:58:25 UTC
Hallo Leute,
heute beim Mittagessen entspann sich eine Diskussion über die
Begrenzung der Anzahl Ausländer, die während eines Bundesliga-Spieles
von einer Mannschaft eingesetzt werden dürfen.
Nein - nicht über Sinn und Unsinn dieser Maßnahme, sondern darüber,
wie die konkreten Richtlinien sind bzw. insbesondere, wann mal
versehentlich gegen sie verstossen wurde.
Aktuell ist es ja so, dass nach dem Bosmann-Urteil unbegrenzt viele
UEFA-Spieler eingesetzt werden dürfen. Den DFB- bzw. Bundesliga-Seiten
entnehme ich, dass bis zu fünf Nicht-UEFA-Lizenzspieler verpflichtet
und auch (in einem Spiel?) eingesetzt werden dürfen, sowie desweiteren
eine (unbegrenzte?) Anzahl von "Vertragsamateuren".
"Früher" hat es ja diverse Fälle gegeben, bei denen versehentlich zu
viele Ausländer eingesetzt wurden und das Spiel dann für diese
Mannschaft verloren gewertet wurde. An einen Fall entsinne ich mich,
bei dem sogar zu viele Amateure (war das damals Bayern München?)
eingesetzt wurden, was ebenfalls zum Spielverlust führte.
Mich interessiert nun, wann es derartige kuriose "Vorfälle" gegeben
hat und in diesem Zusammenhang unter Umständen, wann die betreffenden
Regeln erlassen bzw. geändert wurden. Mein Arbeitskollege behauptet
jedenfalls, es habe letztes oder vorletztes Jahr noch so einen Vorfall
gegeben, was ich nicht glauben kann (höchstens vielleicht in einer
unteren Liga?).
Habe bereits unter den einschlägigen Seiten (DFB, Bundesliga) geschaut
und auch gegooglet, bin aber leider nicht fündig geworden. Falls es
sich um eine FAQ (gibt es eine FAQ zu dieser Gruppe?) handelt, bitte
ich um Entschuldigung und einen Hinweis, wo ich diese finde.
Ansonsten bin ich für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar.
Norbert
heute beim Mittagessen entspann sich eine Diskussion über die
Begrenzung der Anzahl Ausländer, die während eines Bundesliga-Spieles
von einer Mannschaft eingesetzt werden dürfen.
Nein - nicht über Sinn und Unsinn dieser Maßnahme, sondern darüber,
wie die konkreten Richtlinien sind bzw. insbesondere, wann mal
versehentlich gegen sie verstossen wurde.
Aktuell ist es ja so, dass nach dem Bosmann-Urteil unbegrenzt viele
UEFA-Spieler eingesetzt werden dürfen. Den DFB- bzw. Bundesliga-Seiten
entnehme ich, dass bis zu fünf Nicht-UEFA-Lizenzspieler verpflichtet
und auch (in einem Spiel?) eingesetzt werden dürfen, sowie desweiteren
eine (unbegrenzte?) Anzahl von "Vertragsamateuren".
"Früher" hat es ja diverse Fälle gegeben, bei denen versehentlich zu
viele Ausländer eingesetzt wurden und das Spiel dann für diese
Mannschaft verloren gewertet wurde. An einen Fall entsinne ich mich,
bei dem sogar zu viele Amateure (war das damals Bayern München?)
eingesetzt wurden, was ebenfalls zum Spielverlust führte.
Mich interessiert nun, wann es derartige kuriose "Vorfälle" gegeben
hat und in diesem Zusammenhang unter Umständen, wann die betreffenden
Regeln erlassen bzw. geändert wurden. Mein Arbeitskollege behauptet
jedenfalls, es habe letztes oder vorletztes Jahr noch so einen Vorfall
gegeben, was ich nicht glauben kann (höchstens vielleicht in einer
unteren Liga?).
Habe bereits unter den einschlägigen Seiten (DFB, Bundesliga) geschaut
und auch gegooglet, bin aber leider nicht fündig geworden. Falls es
sich um eine FAQ (gibt es eine FAQ zu dieser Gruppe?) handelt, bitte
ich um Entschuldigung und einen Hinweis, wo ich diese finde.
Ansonsten bin ich für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar.
Norbert